Unsere Leistungen – BITV Test 2.0
- Wir testen Ihre aktuelle Website oder Ihren Online-Shop auf Barrierefreiheit mit dem BITV-Test 2.0. und richten uns nach den offiziellen Richtlinien BITV und WCAG.
- Im Anschluss erhalten Sie eine Analyse sowie einen Maßnahmenplan zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Website.
- Wir beraten Sie zur Barrierefreiheit und setzen Ihre neue Website oder Ihren Online Shop barrierefrei um.
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Barrierefreie Websites mit BITV-Test 2.0
Wir empfehlen Ihnen als Websitebetreiber, Ihre Website barrierefrei anzubieten und die Zugangsbarrieren so gering wie möglich zu halten. Die Usability einer Seite wird dadurch verbessert und erleichtern den Nutzern den Zugang zu Ihrem Content deutlich.
Ein positiver Nebeneffekt: Auch die Suchmaschinenoptimierung (SEO) Ihrer Website profitiert davon – sie wird schneller gefunden.
Richtlinien für barrierefreie Websites nach BITV und WCAG
Anerkannte Standards für barrierefreie Websites in Deutschland liefert sowohl die „Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV)“ als auch die internationale „Web Accessibility Initiative“ mit den „Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)“.
Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten einen BITV Test buchen?
Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Unser erstes Beratungsgespräch ist grundsätzlich kostenlos. Rufen Sie uns an unter Tel.: 0421 – 2434940 oder nutzen Sie unser Kontaktanfrage-Formular.
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Darum sollten Sie eine barrierefreie Website anbieten
- Ihre Website oder ihr Online-Shop darf für alle Menschen erreichbar sein, auch für Menschen mit einer geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung.
- Gerade diese Menschen mit Einschränkungen profitieren oft von Online-Angeboten.
- Menschlich und kaufmännisch wäre es nicht profitabel diese Zielgruppe unbewusst auszuschließen.
4 Prüfkriterien für barrierefreie Websites nach BITV
Diese 4 Prinzipien bilden die Basis, nach denen eine Website aufgebaut werden sollte: Wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust. Auf diese Kriterien baut auch die BITV (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung) in Deutschland auf.
Wahrnehmbar – für Menschen mit einer Seh- oder Hörbehinderung
Barrieren auf Websites bei der Wahrnehmung werden verhindert durch
- ausreichende Farbkontraste,
- Skalierbarkeit der Schriftgröße,
- Textalternativen für Bilder oder Videos
- und Untertitel oder Übersetzungen in Gebärdensprache von Audioinhalten.
Bedienbar – für Menschen mit motorischen Behinderungen
Eine Website kann bedienbar gemacht werden ohne Maus oder Touchpad durch
- Funktionen per Tastatur
- und längere Timeouts für z.B. für Formulare.
Elemente wie z.B. dynamische Menüs, die nur per Maus optimal bedient werden können, stellen plötzlich ein unüberwindbares Hindernis dar und können verhindert werden.
Verständlich – für Menschen mit kognitiven Behinderungen
Komplexität reduzieren – Auf einer Website kann das Verstehen von komplexen Inhalten erleichtert werden auch ohne optische Hilfsmittel wie Grafiken und Bilder durch
- eine einfache Sprache,
- kurze Sätze,
- und einen klar strukturierten Seitenaufbau.
Robust – für Menschen mit verschiedenen Browsern und Hilfsprogrammen
Kompatibilität – Eine „robuste“ Website sollte
- mit alten und neuen Browserversionen optimal funktionieren,
- mit Hilfsprogrammen bedienbar sein
- und auf mobilen Endgeräten durch ein Responsive Design einfach bedienbar gemacht werden.
Websites zugänglich machen mit assistiven Technologien
Hilfsmittel für Menschen mit Einschränkungen
Mit der Hilfe dieser assistiven Technologien wird Menschen mit Einschränkungen der Zugriff auf die Computersteuerung erleichtert.
Screenreader – für Menschen mit Sehbehinderung
Der Screenreader ist eine Software, die dem User die Inhalte vorliest und in einer Braillezeile ausgibt. So kann der blinde User sich besser in der Seitenstruktur orientieren und besser in der Websitestruktur navigieren.
Braillezeile / Brailledisplays – Übersetzung in Blindenschrift
Damit sehbehinderte Menschen auch mit dem PC die Blindenschrift lesen können, wurde die Braillezeile erfunden. Diese Geräte werden mit dem PC verbunden und übertragen den Text vom Bildschirm in Blindenschrift auf die Braillezeile.
Bildschirmlupe – für Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen
Eine Bildschirmlupe wir häufig von Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen genutzt. Moderne Betriebssysteme verfügen in der Regel über eine integrierte Software zur Vergrößerung. Mit käuflichen Produkten können die Einstellungen zur Invertierung und Kontrastierung von Farbschemen weiter verändert werden.
Bildschirmtastatur – für Menschen mit motorischen Einschränkungen
Eine Bildschirmtastatur ist eine Tastatur, die visuell auf dem Bildschirm angezeigt wird und mit der Maus bedient werden kann. Ein Touchscreen wird nicht benötigt. Für Menschen mit motorischen Einschränkungen wird dadurch die Navigation enorm erleichtert.
Spracheingabe – für Menschen mit motorischen und körperlichen Einschränkungen
Eine Spracheingabe-Software ist essenziel wichtig für Menschen, die weder Maus noch Tastatur steuern und bedienen können. Durch Sprachbefehle, die über die Spracherkennungs-Software über das Mikrofon des PCs gesteuert wird, kann der User einfach durch Kategorien einer Website navigieren.