Anleitung: Facebook-Seiten zusammenführen

Aktualisiert: 17.01.2022

Was passiert, wenn man zwei oder mehr Facebook-Seiten für sein Unternehmen hat, diese aber zu einer zusammenführen möchte? Wir geben Ihnen eine leicht verständliche Anleitung, wie Sie Ihre Facebook-Seiten verbinden können.

Bedingungen für das Zusammenführen von Facebook-Seiten

Verschiedene Facebook-Seiten zum gleichen Unternehmen oder Thema können sinnvoll sein, wenn diese regional getrennt vermarktet werden sollen. Doch in den meisten Fällen ist eine einzige Facebook-Seite geeigneter. Der Aufwand zur Verwaltung der Fanpage wird reduziert und ein einheitliches Erscheinungsbild nach außen präsentiert.

Folgende Bedingungen müssen für eine Seiten-Zusammenlegung erfüllt sein:

  • Sie sind (seit mindestens sieben Tagen) Administrator der Seiten.
  • Ihre Seiten haben einen ähnlichen Namen und dasselbe Thema.
  • Bei einem realen Standort müssen beide Seiten dieselbe Adresse haben.
  • Ihre Seiten werden unter dem selben Konto im Business Manager geführt. 
  • Beide Seiten müssen das selbe Seitenlayout haben (beide klassisch oder das neue Seitenlayout). 
  • Die zu migrierende Seite, darf nicht die primäre des Business-Manager-Kontos sein. 

Folgende Fälle erlauben eine Seitenzusammenführung nicht:

  • Bei „Globalen Seiten“ ist eine Zusammenführung nicht möglich. 
  • Eine nicht verifizierte Seite kann nicht mit einer verifizierten zusammengelegt werden. 
  • Eine klassische Seite kann nicht mit einer Seite in der neuen Seitenversion verschmelzen.

 

Anleitung: So können Sie Ihre Facebook-Seiten zusammenführen

  1. Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten auf Facebook ein und rufen Sie die Seite facebook.com/pages/merge auf.
  2. Wählen Sie die Facebook-Seiten aus, die Sie verbinden möchten. Die erste Seite ist diejenige, die Sie behalten möchten. Lesen Sie sich die Hinweise durch und klicken Sie anschließend auf „Weiter“.
  3. Klicken Sie auf „Zusammenführung beantragen“.

Facebook Seiten zusammenführen

Hinweis: Wenn Sie Ihre Seiten nicht zusammenführen können, erfüllen Ihre Seiten nicht die notwendigen Bedingungen. Führen Sie entsprechende Änderungen durch und passen Sie beispielsweise die Namen der Seiten an. Nach einer Namensänderung müssen Sie jedoch eine Woche warten, bis Sie die Zusammenführung erneut beantragen können.

Hinweis: Wenn Sie Ihre Seiten im Business Manager verwalten, können Sie diese unter business.facebook.com/pages/merge zusammenführen.

 

Alternative: Klassische Seitenversionen zusammenführen

  1. Rufen Sie Ihre auf Facebook auf. 
  2. Im linken Menü auf „Einstellungen > Allgemein“ klicken. 
  3. „Seiten zusammenführen“ und dann auf Duplikate von Seiten zusammenführen.
  4. Geben Sie Ihr Passwort ein und klicken Sie auf „Weiter“. 
  5. Folgen Sie den Bildschirmanweisungen zum Absenden der Anfrage.

Alternative: Neue Seitenversionen zusammenführen

Hinweis: Mit einem „Task-Zugriff“ kannst du die Zusammenführung nicht beantragen.
Rufen Sie erst die Seite in Facebook auf, bevor Sie anfangen:

  1. Klicken Sie auf Ihr Profilfoto oben rechts. 
  2. „Einstellungen und Privatsphäre > Einstellungen“ aufrufen. 
  3. Im linken Seitenmenü „Neue Seitenversion“ aufrufen und Seiten zusammenführen auswählen.
  4. Auswahl treffen (Mehrere Seiten zusammenführen), Bildschirmanweisungen folgen und Anfrage senden. 

 

Welche Auswirkungen hat das Verbinden von Facebook-Seiten?

  1. Haben Sie die Zusammenführung beantragt, wird Ihre Anfrage zunächst von Facebook geprüft.
  2. Wird die Zusammenführung genehmigt, werden Beiträge, Fotos, Rezensionen, Bewertungen und der Nutzername dauerhaft von der hinzugefügten zweiten Seite gelöscht.
  3. Die bestehen bleibende Seite bleibt unverändert, nur die „Gefällt mir“-Angaben und Besuche von der anderen Seite werden hinzugefügt.
  4. Die Seite, die Sie nicht behalten möchten, wird von Facebook entfernt, und Sie können das Zusammenführen nicht rückgängig machen.
  5. Es wird keine Umleitung der alten Seite auf die neue gelegt, sodass die alte URL nicht mehr erreichbar ist. Überprüfen Sie daher alle Verknüpfungen und Verlinkungen.

 

Zwei Facebook-Seiten verbinden – weitere Tipps und Hinweise

  • Wähle die bestehen bleibende Seite nicht unbedingt nach der Anzahl der „Gefällt mir“-Angaben aus, sondern nach der passenderen URL oder dem korrekten Namen. Die URL kann im Nachhinein nicht geändert werden.

    Update (28.09.2020):
    Laut Facebook muss die bestehen bleibende Seite diejenige sein, die mehr „Gefällt mir“-Angaben und Follower hat. Andersrum ist das Zusammenführen der Seiten nach Angaben von Facebook nicht mehr möglich.
  • Die Zusammenführung kann bis zu einer Woche dauern.
  • Möglicherweise werden die „Gefällt mir“-Angaben der zweiten Seite nicht sofort übernommen. Dieser Vorgang kann einige Stunden dauern.
  • Informieren Sie Ihre Fans über die Zusammenführung der Seiten.
  • Während der Zusammenführung sollten keine laufenden Kampagnen auf die Seite verweisen, die gelöscht werden soll bzw. wird. 

Häufig auftretende Fehler

  • Seitennamen sind zu verschieden: Viele Nutzer haben das Problem, dass sie eine Fehlermeldung bezüglich der Seitennamen bekommen, obwohl diese teilweise sogar komplett gleich sind.
  • Fans werden nicht komplett übernommen: In einzelnen Fällen wurden die „Gefällt mir“-Angaben der zweiten Seite nicht vollständig übertragen. Die Fans der beiden Seiten werden jedoch nicht summiert, da ein Nutzer nach der Zusammenführung eine Seite nicht doppelt „liken“ kann. Übereinstimmende „Gefällt mir“-Angaben auf beiden Seiten werden also nur einmal übernommen.

Unser Tipp: Wenden Sie sich bei diesen oder anderen Problemen direkt über die Kontaktseite an Facebook.

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30 Gedanken zu „Anleitung: Facebook-Seiten zusammenführen

  1. Die Kontaktseite bei Facebook hilft mir bei Problemen nicht weiter. Ich habe das Problem, dass ich meine beiden Seiten zusammenführen will und Facebook das ablehnt – obwohl ich die o g. Bedingungen erfülle. Ich würde gerne verstehen, warum, und wissen, was ich tun kann, um das leidige Problem aus der Welt zu schaffen.

  2. Hallo Andreas,

    vielen Dank für deine Nachricht. Schreibe uns doch einfach eine kurze E-Mail an asc@webmen.de mit den wichtigsten Informationen zu den betroffenen Seiten – dann schauen wir uns das gerne einmal kurz an und können dir ein detailliertes Feedback geben.

    Viele Grüße
    WebMen-Social Media Team

  3. Hallo liebes webmen-Team,
    ich habe folgende Frage:

    es besteht bereits eine inoffizielle Seite meines Unternehmens, welche ich übernehmen öder löschen möchte. Eine neue offizielle Seite habe ich bereits erstellt. Laut Recherche könnte ich über ein Button „ist das dein Unternehmen?“ die Seite für mich beanspruchen, allerdings wird mir dieser Knopf erst angezeigt, wenn ich ausgeloggt bin – und wenn ich den anklicke, passiert nichts mehr. Im eingeloggten Konto sehe ich diesen Button erst gar nicht. Auch eine Option zum löschen der Seite sehe ich nicht. Meine Seite trägt denselben Namen der inoffiziellen Seite.

    Ich freue mich um eine Rückantwort!

    1. Hallo Tiana,

      da wir jetzt noch keine Hintergrundinformationen von dir erhalten haben (e.g. welche Seiten es betrifft etc.), ist es schwierig zu beurteilen in welchem Detail die Ursache des Problems steckt.
      Im ersten Schritt würde ich dir empfehlen den Facebook Support anzuschreiben mit der Bitte um Löschung der Seite, da es bereits eine offizielle Seite gibt. Wenn du weitere Fragen hast, schreibe uns einfach direkt eine kurze E-Mail an asc@webmen.de

      Viele Grüße
      das WebMen-Team

  4. Hallo, ich habe beantragt das ein Profil und eine Seite zusammengeführt werden. Meine Frage lautet nun: Werden die Freunde der bestehend bleibenden Seite zu Follower oder bleiben sie Freunde? Und wie kann ich sie dann zu Follower machen?
    LG
    Julia

    1. Hallo Julia,

      bevor du ein Profil und eine Seite zusammenführen kannst, musst du zuerst das Profil in eine Seite umwandeln. Dabei kannst du beantragen, dass die Freunde des Profils automatisch Follower werden. Diese erhalten dann eine Nachricht, dass sie nun Follower der Seite sind. Im nächsten Schritt kannst du die Zusammenführung der neu erstellten Seite aus dem Profil und der anderen Seite beantragen. Die Follower der nicht bestehen bleibenden Seite werden der anderen Seite hinzugefügt. Die Seite, die du nicht behalten möchtest, wird von Facebook entfernt. Du kannst zuvor aber eine Sicherheitskopie von der Seite machen.
      Wenn du weitere Fragen hast, schreibe uns einfach eine kurze E-Mail an jru@webmen.de

      Viele Grüße
      WebMen

    1. Hallo Bernd,

      die Instagram Accounts bleiben bei der Zusammenführung unberührt, denn es sind komplett eigenständige Accounts. Lediglich die Verknüpfung zwischen Instagram und Facebook von der zu migrierenden Seite geht verloren. Du kannst nur eine Facebook-Seite mit einem einem Instagram Account verknüpfen. Der zweite Instagram Account kann dann nicht mit der Facebook verknüpft werden, wenn es bereits eine existierende Verknüpfung zu einem anderen Account gibt.

      Viele Grüße
      dein WebMen-Team

  5. Hallo,
    ich habe 2 Seiten – beide auf mit gleichen Namen – weiterhin habe ich die Zusammenfünhrung beantragt. Am Ende des Vorgangs erscheint der Hinweis „Zusammenführung erfolgreich angefragt“ … und dann passiert nichts. Seit Wochen passiert nichts. Woran liegt das denn??? Ich habe keine Ahnung.

    1. Hallo Jens,

      nachdem du die Zusammenführung erfolgreich beantragt hast, prüft Facebook zunächst deine Anfrage. Das dauert aber in der Regel nur etwa eine Woche. Schreibe uns gerne eine E-Mail an asc@webmen.de mit den wichtigsten Informationen zu deinen Facebook-Seiten. Dann können wir uns deine Seite einmal kurz anschauen und detaillierteres Feedback geben.

      Viele Grüße
      das WebMen-Team

  6. Hi Zusammen,
    ich versuche jetzt seit einiger Zeit zwei FB Seiten zusammenzuführen. Ein paar Einstellungen konnte ich anpassen. Aber ich scheiter aktuell an der folgenden Info:

    „Wir können deine beantragte Zusammenführung nicht verarbeiten, da die ausgewählten Seiten nicht dieselbe Rechtseinheit repräsentieren.“

    Beiden Seiten sind in meiner Business Suite und haben ein Werbekonto. Ich weiß nicht was ich hier noch machen soll.

    Jemand eine Idee?

    1. Hallo Marcello,

      ohne in die Details deiner Seiten- und Werbekonteneinstellungen Einsicht zu haben, ist das ein bisschen schwierig zu beantworten:
      – Haben beide Seiten jeweils ein eigenständiges Werbekonto? Der Rechnungsempfänger muss der selbe sein > Hier gibt es wahrscheinlich Abweichungen in den jeweiligen Zahlungseinstellungen bei den Unternehmensangaben. Ich würde auch das Werbekonto schließen, welches nicht bestehen bleibt, also der Seite angehört, die migriert wird.

      Viele Grüße
      das Team von WebMen

    2. Hi Marcello,

      auch wir scheitern jetzt seit ca 2-3 Wochen an einer Zusammenführung zweier FB Seiten. Wir haben die gleiche Meldung wie du es hast.

      „Wir können deine beantragte Zusammenführung nicht verarbeiten, da die ausgewählten Seiten nicht dieselbe Rechtseinheit repräsentieren.“

      Bist du mittlerweile zu einem Lösungsweg gekommen..? An wen könnte man sich noch melden.. wir benötigen akut Hilfe

  7. Liebes Team,

    Ich habe dies ebenfalls bei unseren Konti versucht. Meine Frage nun: Wenn ich den Namen vom zweiten Konto anpassen möchte, kommt folgende Meldung: „Dieser Name wird bereits für eine andere Seite, die du verwaltest, verwendet. Bitte versuche es mit einem anderen Namen.“ Wie kann ich so einen identischen Namen einrichten?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    1. Hi Céline,

      es darf nicht 1:1 der selbe Name sein. Dieser sollte sich aber nicht groß vom anderen Namen unterscheiden z.B. nur mit einer Nummer am Ende oder ähnlichem.

      Viele Grüße
      Das Team von WebMen

  8. Ich erhalte folgende Fehlermeldung und verstehe nicht so ganz, wie es aber hier weiter gehen kann:
    Seiten können nicht zusammengeführt werden
    Diese Seite überschreitet die maximal erlaubten Seiten-Zusammenführungen. Bitte wende dich an den Support für Werbetreibende.D

    1. Hallo Dominic,
      ohne weitere Informationen können wir dir leider nicht weiterhelfen. Wahrscheinlich hast du in jüngster Zeit die Zusammenführung mehrmalig beantragt. Du musst immer eine Mindestzeit abwarten, bevor du eine Zusammenführung erneut beantragen kannst (wenn deine Seiten die Bedingungen erfüllen).
      Viele Grüße
      das Social-Media-Team von WebMen

  9. Exakt dasselbe Problem mit der Fehlermeldung habe ich auch: „Diese Seite überschreitet die maximal erlaubten Seiten-Zusammenführungen. Bitte wende dich an den Support für Werbetreibende.“
    Beide Seiten bestehen schon länger, eine ca. 2 Jahre, eine fast 10 Jahre.
    Die „alte“ habe ich in der Tat in der Vergangenheit 1 oder 2 Mal zusammengeführt, das ist aber minimum 3-4 Jahre her.
    Die Fehlermeldung erschien vor ca. 2 Monaten zum ersten Mal – ich versuche es alle 14 Tage, aber es kommt immer dieselbe Fehlermeldung.
    Weiß jemand Rat`?
    Der FB-Support antwortet nicht, auf der Hilfe-Seite steht nichts dazu.

  10. Diese Seite überschreitet die maximal erlaubten Seiten-Zusammenführungen? Wieviele seiten pro tag kann ich den zusammenführen? ich möchte alle meine seiten zu einer seite machen? warum geht das nicht??

    1. Hallo Helmut,

      du kannst immer nur zwei Seiten gleichzeitig zusammenführen. Wenn du mehr Seiten zusammenführen willst, brauchst du Geduld. Facebook erlaubt es einem nicht mehrere Seiten gleichzeitig zusammenzuführen. Nach der ersten erfolgreichen Zusammenführung musst du geduldig sein und die anderen Seiten Stück für Stück nach ziehen (im Abstand mehrerer Wochen) – sonst wirst du immer wieder die Fehlermeldung erhalten.

      Viele Grüße
      das Team von WebMen

  11. Wie funktioniert denn eine Seitenzusammenführung bei 2 unterschiedlichen Seiteninhabern? Es können ja nicht beide Inhaber der Seiten bleiben, oder?

  12. Hallo. Bitte um deine Hilfe. Ich hatte ein privates Facebook konto und habe das mit meiner firma verbunden. ich habe 2 sicherheitswarnungen erhalten. jetzt ist mein privates facebookkonto gelöscht worden. jetzt kann ich das firmenkonto zwar noch sehen, ich kann aber nicht mehr darauf zugreifen, weil mein privates konto gelöscht wurde und sonst kein weiterer administrator hinterlegt ist. kannst du mir vielleicht weiterhelfen? Liebe Grüße Karin

  13. Hallo zusammen, wir haben auch ein Problem wie Karin. Ein zwischenzeitlich ausgeschiedener Mitarbeiter hatte unsere FB-Firmenseite gepflegt. Nun haben wir selbst keinen Zugriff mehr darauf, da er vor dem Ausscheiden leider keinen neuen User berechtigt hat, die Seite zu pflegen. Die Seite ist seither herrenlos im Web unterwegs. Alle Anfragen an FB, um die Urheberschaft zu beantragen etc. sind allerdings fehlgeschlagen. Hat jemand eine Idee, wie wir noch Zugriff auf die Unternehmensseite beantragen können? Gerne natürlich einfach mit offiziellen Dokumenten (Handelsregisterauszug etc.). Vielen Dank vorab, Christian

    1. Hallo Christian,

      in so einem Fall müsst ihr euch direkt an Facebook wenden. Ihr könnt das u.U. unter diesem Link machen https://www.facebook.com/business/help/support, wenn ihr Werbekunde seid. Ihr beantwortet dort einfach die Abfragen und werdet dann in einen Chat weitergeleitet oder erhaltet eine Fallnummer und bekommt Hilfe über E-Mail. Der Facebook-Support hinterlegt für euch einen neuen Admin. Dieser Prozess nennt sich „Admin Dispute“.
      Ihr müsst mit unter folgende Unterlagen dafür zur Verfügung stellen: notariell beglaubigte und unterzeichnete Erklärung + Lichtbildausweis der unterzeichneten Personer, ggf. des ausgeschiedenen Mitarbeiters inkl. die Beziehung der oben genannten Person(en) zum BM & eine Erklärung über Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie Das Facebook-Konto oder die E-Mail-Adresse, die mit dem Facebook-Konto verbunden werden soll – All das garantiert aber leider immer noch nicht, dass ihr wieder Zugriff erhaltet. Der Prozess ist leider u.U. mit einem langen Atem verbunden. Eine genaue Aufstellung der angeforderten Unterlagen erhaltet ihr vom Support-Team.

      Viele Grüße
      Alena von Webmen

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