ePrivacy-Verordnung (EPVO) – Das kommt auf Websitebetreiber zu

Die ePrivacy-Verordnung (EPVO) ist eine Ergänzung zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vom 25. Mai 2018. Mit der ePrivacy-Verordnung kommen weitere Einschränkungen in der digitalen Wirtschaft.

 

Was ist die ePrivacy-Verordnung (EPVO)?

Eigentlich sollte die ePrivacy-Verordnung zusammen mit der DSGVO im Mai 2018 wirksam werden. Doch Konflikte zwischen Datenschutz- und Wirtschaftsinteressen haben das Inkrafttreten der EPVO verzögert. Die gute Nachricht lautet also: Noch ist sie nicht endgültig beschlossen. Trotzdem wird die ePrivacy-Verordnung kommen – wir bereiten Sie darauf vor.

 

Die kommende ePrivacy-Verordnung löst die alte Verordnung aus dem Jahr 2002 sowie die Cookie-Richtlinie von 2009 ab. Oberstes Ziel: Personenbezogene Daten in der elektronischen Kommunikation sollen besser geschützt werden. Betroffen sind alle Geschäftsprozesse, in denen Nutzerdaten verarbeitet werden. Dazu zählen vor allem Retargeting, Personalisierung von Marketingmaßnahmen und standortbezogene Dienste (Location Based Services).

 

Quelle: www.bvdw.org

 

Was unterscheidet die EPVO von der DSGVO?

Die bereits rechtswirksame DSGVO regelt den Umgang mit gesammelten personenbezogenen Daten. Die EPVO bezieht sich auf das Sammeln und Verarbeiten dieser Daten.

 

Maßnahmen der ePrivacy-Verordnung (EPVO)

Zustimmung bei Datenverarbeitung

Für jede Art der Verarbeitung von Nutzerdaten wird die Zustimmung des Users verpflichtend.

Einzige Ausnahme: Die Daten sind für die reibungslose Bedienung der Website unerlässlich. Dies gilt zum Beispiel für die Warenkorbfunktion bei Onlineshops.

 

Auch Cookies dürfen nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung des Nutzers gelesen und zum Beispiel für Retargeting eingesetzt werden. Eine Nutzung der Website muss trotz Verweigerung weiter möglich sein.

Ausnahme: Die Cookies haben keine Auswirkungen auf die Privatsphäre des Nutzers.

 

Browser-Voreinstellungen

Im Gespräch ist eine Verpflichtung der Browser-Voreinstellungen. Hier können Nutzer ihre Privatsphäre-Einstellungen zentral festlegen. Dadurch könnte eine Flut von Zustimmungs-Bannern auf den Websites vermieden werden. Denn die Gefahr besteht, dass Nutzer bei der Vielzahl an Zustimmungen den Überblick und die Geduld verlieren und willkürlich Häkchen setzen. Kritisiert wird allerdings, dass es zu Konflikten zwischen einer ablehnenden Browser-Einstellung und einer direkten Zustimmung des Nutzers auf der jeweiligen Website kommen könnte.

 

Recht auf Widerruf

Nutzer haben das Recht, ihre gegebene Einwilligung alle sechs Monate zu widerrufen. Dabei müssen auch alle gesammelten Daten aus Datenbanken gelöscht werden.

 

Was sollten Sie tun?

Zunächst sollten Sie abwarten. Die ePrivacy-Verordnung ist zur Zeit noch in Bearbeitung und das Inkrafttreten wird sich voraussichtlich noch weiter verzögern. Vor 2020 wird die gefürchtete Verordnung also wahrscheinlich nicht kommen.

Behalten Sie die EPVO trotzdem im Hinterkopf und überlegen Sie sich Auswirkungen und Lösungsansätze für Ihr Unternehmen.

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