In Europa gibt es neue Regeln zur Barrierefreiheit im Internet.
In den Regeln steht:
Alle Internet-Seiten und Apps müssen barrierefrei sein.
Dann können alle Menschen das Internet und Apps gut nutzen
Die Regeln stehen in der EU-Richtlinie EN 301 549.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze machen.
Darum gibt es in Deutschland ab dem Jahr 2025 ein neues Gesetz.
Das Gesetz heißt: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.
Das kurze Wort ist: BFSG.
Die Webmen Internet GmbH möchte ihre Internet-Seite
barrierefrei machen.
Dabei hält sich Webmen an die Regeln aus der EU-Richtlinie EN 301 549.
Webmen prüft selbst, ob sie sich an die Regeln hält.
Die letzte Prüfung war vom 1. September bis 1. Oktober 2024.
Das Ergebnis von der Prüfung war:
Es gibt nur wenige Barrieren auf der Internet-Seite von Webmen.
Webmen hält sich fast an alle Regeln aus der EU-Richtlinie EN 301 549.
Nicht barrierefreie Bereiche
Webmen arbeitet immer weiter an der Internet-Seite www.webmen.de.
Es gibt immer wieder neue Sachen auf der Internet-Seite.
Webmen hat die Barrierefreiheit von den neuen Sachen geprüft.
Aber ab und zu gibt es Fehler.
Und dann gibt es vielleicht noch Barrieren.
Bitte sagen Sie Webmen Bescheid,
wenn Sie Barrieren auf der Internet-Seite finden.
Barrieren melden
Haben Sie Fragen zur Barrierefreiheit?
Oder wollen Sie sich über Barrieren auf dieser Internet-Seite beschweren?
Dann können Sie Webmen zum Beispiel eine E-Mail schreiben
an barrierefrei@webmen.de.