Ab 28. Juni 2025 gilt für Websites und Apps von Unternehmen, die Dienstleistungen oder Produkte in der Europäischen Union anbieten und unter die entsprechenden Vorgaben fallen, eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit. Diese regelt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zusammen mit der EN 301 549.

Dieser Erklärung gilt für unseren Webauftritt unter www.webmen.de und beschreibt unsere Bemühungen zur Einhaltung der Richtlinie. Die Einhaltung der Anforderungen wird regelmäßig durch eine Selbstbewertung überprüft. Die Website ist weitestgehend barrierefrei und erfüllt überwiegend die EN 301 549.

Nicht barrierefreie Bereiche

Derzeit besteht das Problem, dass die Verfügbarkeit des Untermenüs bei Tastaturnutzung nicht sichtbar wird. Außerdem bestehen noch Lücken in der Umsetzung der Landmarks. Wir arbeiten daran, beides zu beheben.

Sollten Sie weitere Barrieren feststellen, nutzen Sie gerne die Feedback-Möglichkeit, um uns Barrieren zu melden.

Barrieren melden

Wenn Sie uns auf Barrieren hinweisen oder Fragen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an barrierefrei@webmen.de.